Norbert Hummel

- Rentenberater -

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Diese Seite wurde zuletzt am 23.06.2006 geändert.

Falls Sie mehr erfahren möchten:

Vergütungsübersicht:
Vergütungsgrundlage ist ab 01.07.2004 das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und das dazugehörige Vergütungsverzeichnis. Es wird unterschieden zwischen Mindest-, Mittel- und Höchstgebühr. Die konkrete Höhe richtet sich dabei nach Schwierigkeit, zeitlichem Aufwand und rechtlicher Bedeutung des Falles. Sie können Rechtsberatungskosten steuerlich geltend machen.
Angelegenheit Mindestgebühr Mittelgebühr Höchstgebühr
Beratung 10 EUR 135 EUR 260 EUR
Rentenantrag/Kontenklärung 40 EUR 280 EUR 520 EUR
Widerspruch
mit vorausgegangenem Rentenverfahren
40 EUR 150 EUR 260 EUR
Widerspruch
ohne vorausgegangenes Rentenverfahren
40 EUR 280 EUR 520 EUR

Nebenkosten:
Dokumentenpauschale: pro Kopie 0,50 EUR
Pauschale für Post- und Telekommunikationsleistungen: 20 % der Gebühren, höchstens jedoch 20,00 EUR.
Geschäftsreisen: 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer.